Die Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse und die Berufszulassung nach dienstrechtlichen Vorschriften sind zwei unterschiedliche Verfahren.

Beide zielen auf die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation ab. Im Wesentlichen ist das Verfahren der Berufszulassung nach dienstrechtlichen Vorschriften die Voraussetzung für den Einsatz als Lehrer/in in Österreich für Personen, die ihr einschlägiges Studium in einem EU-  oder EWR-Staat bzw der Schweiz abgeschlossen haben. Die Nostrifizierung ist hingegen für Studienabschlüsse aus Drittstaaten vorgesehen.

Für Nostrifizierungsverfahren sind PHs / Universitäten zuständig, für die Berufszulassung die staatlichen Schulbehörden, wobei die PHs / Universitäten allenfalls im Wege von Gutachten eingebunden werden.

 

Formulare

Initiates file downloadAntrag auf Nostrifizierung eines Studienabschlusses aus einem Drittstaat - Allgemeinbildung