Das Rektorat schreibt Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen in unterschiedlichen Kategorien aus. Diese Prämien sind ein wesentliches Instrument zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Zuerkennung exzellenter Forschungsleistungen von Hochschullehrenden.

Die Vergabe einer leistungsbezogenen Prämie erfolgt nach bestimmten Richtlinien:

Anspruchsberechtigt sind alle KPH-Hochschullehrenden in einem aktiven Dienstverhältnis. Das Institut Forschung & Entwicklung prüft die Anträge hinsichtlich der zu erfüllenden Kriterien. Die Prämien werden vom Rektorat vergeben und nach Maßgabe der Möglichkeiten im Rahmen der Prämienzahlungen jährlich ausbezahlt. In Zweifelsfällen und hinsichtlich der zu vergebenden Prämien entscheidet das Rektorat.

Beantragung erfolgt ausschließlich über die Projektleitung persönlich.

Für alle Fragen zur Beantragung und weiteren Abläufen wenden Sie sich bitte an:

Das Rektorat schreibt für das Studienjahr 2023/24 und 2024/25 Forschungsprämien für Hochschullehrende der KPH Wien/Krems in drei Kategorien aus:


KATEGORIE 1: ERSTMALIGE PEER-REVIEWTE WISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2023 und 31. Mai 2025 erschienenen Publikationen von Hochschullehrpersonen, sofern es sich um eine für die einreichende Autor:in nachweislich erstmalige peer-reviewte wissenschaftliche Publikation handelt. Akzeptiert werden Einzel- und Gemeinschafts-beiträge. Bei Gemeinschaftsbeiträgen spielt die Reihenfolge der Nennung keine Rolle, für Mitautor:innen gilt das Kriterium der Erstmaligkeit nicht. Die einreichende Person gibt den Eigenanteil in einer eidesstattlichen Erklärung an. Der Eigenanteil an einer Publikation muss eine erkennbare wissenschaftliche Leistung widerspiegeln.

Bei einem über den genannten Zeitraum hinausreichenden Erscheinungstermin gilt die Vorlage einer verbindlichen Verlagsbestätigung über die Annahme des Beitrags aufgrund eines Peer-Reviews.

Letzte Frist zur Vorlage des Beitrags: 31. Mai 2025 beim Institut für Forschung und Entwicklung

 

KATEGORIE 2: GENEHMIGTE DRITTMITTELPROJEKTE

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2023 und 31. Mai 2025 genehmigten/zugesagten Drittmittelprojekte (Fördermittel wurden bei einer externen Forschungsfördereinrichtung beantragt). Es gelten sowohl Einzelanträge als auch die federführende Verantwortung (Projektleitung) bei einem Team-(Kooperations-)Antrag.

Letzte Meldung: 31. Mai 2025 beim Institut für Forschung und Entwicklung.

 

KATEGORIE 3: PROJEKTE, DIE ZUR UMSETZUNG DER LEITSÄTZE DES LEITBILDES DER KPH WIEN/KREMS BEITRAGEN

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2023 und 31. Mai 2025 genehmigten mehrjährigen Entwicklungs- und Forschungsprojekte, welche sich mit einem der folgenden Themenbereiche beschäftigen: 

  • Projekte, die Minoritäten/unterrepräsentierte Gruppen an der KPH in den Fokus rücken (Menschen im Mittelpunkt)
  • Kooperationsprojekte, die religiöse und weltanschauliche Vielfalt analysieren (Ort der Inspiration und Innovation)
  • Projekte, die in enger partizipativer Zusammenarbeit mit schulischen Akteuer:innen konzipiert und/oder umgesetzt werden (Bildung und Forschung in Begegnung)
  • Projekte, die sich explizit mit mehr als einem der 17 SDGs beschäftigen (Verantwortung für unsere Welt)

Die Themenbereiche wurden aus den Leitsätzen des Leitbildes abgeleitet.

Letzte Meldung: 31. Mai 2025 beim Institut für Forschung und Entwicklung.

 

Vergabeprozess:

Das Institut F&E prüft die eingelangten/genehmigten Anträge/Beiträge hinsichtlich der zu erfüllenden Kriterien. Die Prämien werden vom Rektorat vergeben und nach Maßgabe der Möglichkeiten im Rahmen der Prämienzahlungen für 2023/24 und für 2024/25 ausbezahlt. In Zweifelsfällen und hinsichtlich der zu vergebenden Prämien entscheidet das Rektorat.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Vizerektorat oder an die Institutsleitung:

Das Rektorat schreibt für 2021-2023 Forschungsprämien für Hochschullehrende der KPH Wien/Krems in drei Kategorien aus.


KATEGORIE 1: ERSTMALIGE PEER-REVIEWTE WISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2021 und 31. Mai 2023 erschienenen Publikationen von Hochschullehrperson, sofern es sich um eine für die einreichende Autor*in nachweislich erstmalige peer-reviewte wissenschaftliche Publikation handelt. Akzeptiert werden Einzel- und Gemeinschaftsbeiträge. Bei Gemeinschaftsbeiträgen spielt die Reihenfolge der Nennung keine Rolle, für Mitautor*innen gilt das Kriterium der Erstmaligkeit nicht. Die einreichende Person gibt den Eigenanteil in einer eidesstattlichen Erklärung an. Der Eigenanteil an einer Publikation muss eine erkennbare wissenschaftliche Leistung widerspiegeln.

Bei einem über den genannten Zeitraum hinausreichenden Erscheinungstermin gilt die Vorlage einer verbindlichen Verlagsbestätigung über die Annahme des Beitrags aufgrund eines Peer-Reviews.

Letzte Frist zur Vorlage des Beitrags: 31. Mai 2022 oder 2023 beim Institut für Forschung und Entwicklung.

 

KATEGORIE 2: FORSCHUNGSPROJEKTE ZU BMBWF-BILDUNGSTHEMENSCHWERPUNKTEN

Prämiert werden alle zwischen 1. September 2021 bis 31. Mai 2023

  • genehmigten mehrjährigen Entwicklungs- und Forschungsprojekte, die sich mit den Bildungsthemenschwerpunkten des BMBWF im Rahmen der Lehrer*innenbildung auseinandersetzen (siehe Bildungsschwerpunkte pdf)
  • erschienenen wissenschaftlichen reviewten Publikationen, die sich mit den Bildungsthemenschwer-punkten des BMBWF im Rahmen der Lehrer*innenbildung auseinandersetzen. Es gilt die Vorlage einer verbindlichen Verlagsbestätigung über die Annahme des Beitrags bei einem späteren Erscheinungstermin als den genannten Zeitraum.

Letzte Bekanntgabe: 31. Mai 2022 oder 2023 beim Institut für Forschung und Entwicklung.

 

KATEGORIE 3: GENEHMIGTE DRITTMITTELPROJEKTE

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2021 und 31. Mai 2023 genehmigten/zugesagten Drittmittelprojekte (Fördermittel wurden bei einer externen Forschungsfördereinrichtung beantragt). Es gelten sowohl Einzelanträge als auch die federführende Verantwortung (Projektleitung) bei einem Team-(Kooperations-)Antrag.

Letzte Meldung: 31. Mai 2022 oder 2023 beim Institut für Forschung und Entwicklung.

 

Vergabeprozess:

Das Institut F&E prüft die eingelangten/genehmigten Anträge/Beiträge hinsichtlich der zu erfüllenden Kriterien. Die Prämien werden vom Rektorat vergeben und nach Maßgabe der Möglichkeiten im Rahmen der Prämienzahlungen für 2021/22 und für 2022/23 ausbezahlt. In Zweifelsfällen und hinsichtlich der zu vergebenden Prämien entscheidet das Rektorat.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Vizerektorat oder an die Institutsleitung:

Das Rektorat schreibt für 2020/21 Forschungsprämien für Hochschullehrende der KPH Wien/Krems in drei Kategorien aus.


KATEGORIE 1: GENEHMIGTE ERSTANTRÄGE

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2020 und 30 April 2021 eingereichten und genehmigten mehrjährigen Erstanträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, sowohl Einzelanträge als auch für die federführende Verantwortung (Projektleitung) bei einem Team-(Kooperations-)Antrag.

Preisträger*innen: Marie Gitschthaler, Thomas Plotz, Thomas Schrei, Susanne Schirgi, Fatima Cavis, Michael Holzmayer

 

KATEGORIE 2: WISSENSCHAFTLICHE BEITRÄGE ZU DEN SDGs

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2020 und 29. Mai 2021

  • genehmigten mehrjährigen Forschungsprojekte, die sich mit den SDGs im Rahmen der Lehrer*innenbildung auseinandersetzen.
  • erschienenen wissenschaftlichen reviewten Publikationen, die sich mit den SDGs im Rahmen der Lehrer*innenbildung auseinandersetzen. Es gilt auch die Vorlage einer verbindlichen Verlagsbestätigung über einen späteren Erscheinungstermin.

Preisträger*innen: Rudolf Beer, Isabella Benischek, Oskar Dangl

 

KATEGORIE 3: ERSTMALIGE FREMDSPRACHLICHE WISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN

Prämiert werden alle zwischen 1. Juli 2020 und 29. Mai 2021 erschienenen fremdsprachlichen Erstpublikationen von Hochschullehrperson, sofern es sich um eine reviewte wissenschaftliche und fremdsprachliche Publikation handelt. Das Kriterium der Erstmaligkeit bezieht sich auf den Zeitraum des Dienstverhältnisses mit der KPH Wien/Krems. Es gilt auch die Vorlage einer verbindlichen Verlagsbestätigung über einen späteren Erscheinungstermin.

Preisträger*innen: Marie Gitschthaler, Thomas Plotz

Das Rektorat freut sich, die Prämierten der Ausschreibung des SJ 2019/20 mit einer Leistungsprämie für besondere Forschungsleistungen in den folgenden Kategorien auszuzeichnen:

 

Kategorie 1: Genehmigte (mehrjährige) Erstanträge:

Preisträger*innen: Adem Aygün, Timo Finkbeiner, Niku Dorostkar, Jennifer Jakob

 

Kategorie 2: Zugesagte Drittmittelanträge:

Preisträger*innen: Sonja Gabriel, Katharina Rosenberger

 

Kategorie 3: Internationale Konferenzbeiträge:

Preisträger*innen: Theodoros Alexopoulos, Stefan Becks, Kathrin Claassen, Theresia Herbst, Michael Holzmayer, Tamara Katschnig, Isabel Wanitschek, Martina Rabl, Christine Rajic, Pia Resnik, Kerstin Schmidt-Hönig, Anita Summer, Jutta Waltenberger

 

Herzliche Gratulation!