COVID-19 Information für den Hochschulbetrieb

NEUE COVID Verordnung ab 14.10.2022 gültig

© KPH

Covid-19 Hygiene- und Verhaltensregeln für alle Standorte der KPH Wien/Krems

Anpassung der Covid Regeln per 14.10.2022 gemäß dem 2. COVID-19-Hochschulgesetz i.d.g.F. §2 (2) und (2a).

Die KPH Wien/Krems soll ein sicherer Studien- und Arbeitsort sein und unter den gegebenen Umständen ein Studium in Präsenz an den Standorten der KPH weitestgehend ermöglichen.

Daher gelten für die Räumlichkeiten der KPH folgende Empfehlungen:

  • Positiv auf COVID-19 getestete Personen sollen nicht an die KPH kommen, unabhängig davon, ob sie Symptome haben oder nicht. Das gilt auch für Personen, die krank sind oder sich krank fühlen.
  • In gemeinsam genutzten Räumen gilt die Empfehlung, eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel.
  • Lüften Sie Lehr- und Arbeitsräume regelmäßig, desinfizieren Sie gemeinsam genutzte Arbeitsplätze und Arbeitsmittel.
  • Benützen Sie Aufzüge nach Möglichkeit nicht oder allein.
  • Bei COVID-19 Verdacht rufen Sie die Hotline 1450 an bzw. melden Sie sich auf der Homepage www.1450.at.

Die angepassten Covid-Regeln gelten ab 14.10.2022 und ersetzen alle bisherigen Regeln (zuletzt Mitteilungsblatt 221 vom 25.04.2022) und gelten bis auf weiteres.

KPH Mitteilungsblatt Nr. 230 vom 13.10.2022

Publiziert am: