Studierendenevidenz der KPH Wien/Krems
Durch die unterschiedlichen Standorte unserer Hochschule ist es notwendig, die Arbeit der Studierendenevidenz zum einen Teil an den jeweiligen Instituten zum anderen Teil an der
Zentrale Evidenzstelle der KPH Wien/Krems abzuwickeln.
Wer ist wofür zuständig?
Institute:
- Aufnahme zu einem Bachelorstudiums oder zu einem Lehrgang zur Erweiterung der Lehrbefähigung
- Datenerfassung und –änderung, Vorlage der Dokumente
- Prüfungsverwaltung
- Abmeldung von einem Bachelorstudium oder von einem Lehrgang zur Erweiterung der Lehrbefähigung
- Antrag auf Beurlaubung
Zentrale Evidenzstelle:
- Weitermeldung eines Studiums
- ÖH-Beiträge und Studiengebühren
- Studierendenausweise (Ausstellung)
Abgabe zur Verlängerung und Abholung am Infopoint - Evidenzangelegenheiten der Fort- und Weiterbildung
Zentrale Evidenzstelle der KPH Wien/Krems
Campus Wien-Strebersdorf
Mayerweckstraße 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 291 08 – 310 od. 304
Fax: +43 1 291 08 – 402
Mail:
evidenz(at)kphvie.at
Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Mittwoch: kein Parteienverkehr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Studienbeiträgen/Aufwandsentschädigungen
Studienbeiträgen/Aufwandsentschädigungen
Der ÖH-Beitag für das Wintersemester 2012 wird € 17,50 betragen.
Die Einzahlung ist erst am Anfang Juli möglich!
Bitte unbedingt bei der Überweisung im Verwendungszweck
die Matrikelnummer angeben, da sonst die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.
Bei Überschreitung der Studiendauer wird eine erhöhte Studiengebühr vorgeschrieben.
Die genaue Höhe der Vorschreibung sehen Sie in Ihrem PH-Online Account unter
"Studienbeitragsstatus".
Weiters sind in einigen Fällen (Aufbaustudien, Erweiterungslehrgänge, bestimmte Weiterbildungslehrgänge) zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Studiengebühren
an unserer Hochschule Aufwandsentschädigungen zu entrichten.
Über diese Beträge erhalten Sie gesonderte Rechnungen mit Zahlschein.
Diese Beiträge sind getrennt von den gesetzlichen Studiengebühren auf das
am Zahlschein angeführte Konto zu überweisen.
Wann muss der ÖH-Beitrag bezahlt werden?
Wann muss der ÖH-Beitrag bezahlt werden?
| Nach dem Hochschülerschaftsgesetz muss jeder Studierende der Bachelorstudien (Erstausbildung und weiteres Lehramtsstudium) und die TeilnehmerInnen an bestimmten Lehrgängen (über 29 ECTS) den ÖH-Beitrag für jedes Semester zeitgerecht entrichten. Die Bezahlung des Beitrages hat bis Ende der Nachinskriptonsfrist zu erfolgen. Falls der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wird, ist nach dem Hochschulgesetz die Inskription für das jeweilige Semester ungültig und ausnahmslos das Studium zu schließen. Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf eine pünktliche Einzahlung! |
Wann ist um Beurlaubung anzusuchen?
Wann ist um Beurlaubung anzusuchen?
| Sie können in einem Semester Ihr Studium nicht fortsetzen. Möchten in diesem Semester weder Lehrveranstaltungen besuchen noch Prüfungen ablegen. Sie suchen bei dem für Ihre Ausbildung zuständigem Institut um Beurlaubung an (Formular)! Beurlaubte Semester werden für die Studienzeit nicht mitgerechnet! Die Genehmigung und Eintragung der Beurlaubung erfolgt nach Bezahlung des ÖH-Beitrages (auch für beurlaubte Semester erforderlich!) durch die Zentrale Evidenzstelle! Bitte beachten Sie, dass Ansuchen um Beurlaubung nur innerhalb der Inskriptionsfrist möglich sind! |
Wann bezahle ich Studiengebühren?
Wann bezahle ich Studiengebühren?
| Derzeit sind alle Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft und gleichgestellte Studierende von der Bezahlung der Studiengebühr befreit, wenn folgende Studienzeiten nicht überschritten werden: 2. Studienabschnitt: 4 Semester plus 1 Toleranzsemester Studierende eines weiteren Bachelorstudiums (z.B. Lehramt für Sonderschulen bei einer bestehenden Lehrbefähigung für Volksschulen) sind unabhängig von der Studiendauer von der Studiengebühr befreit! Beachten Sie die Beitragsvorschreibungen in PH Online und wenden Sie sich bei Fragen an die Zentrale Evidenzstelle! |
Kann um Befreiung von der Studiengebühr angesucht werden?
Kann um Befreiung von der Studiengebühr angesucht werden?
| Falls die oben angegebene Studiendauer überschritten wird, kann in folgenden Fällen um Befreiung von der Studiengebühr angesucht werden:
|
Das Ansuchen ist unter Beilage der erforderlichen Unterlagen an die Zentrale Evidenzstelle Campus Wien-Strebersdorf zu übermitteln:
Download (10 KB)
