Die KPHVIE fördert im Bereich der fachbezogenen Forschung Einzel- und Teamvorhaben ihrer Lehrenden. Um eine Förderung (in Form von Werteinheiten) zu erhalten, muss dafür im Forschungsausschuss ein Forschungsantrag eingebracht werden. Der Forschungsausschuss entscheidet, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Gutachten, über die Förderwürdigkeit der eingegangenen Anträge, sofern diese den formalen Vorgaben entsprechen. Er richtet sich dabei nach den üblichen internationalen Forschungsstandards und Qualitätskriterien. Die Dotierung der genehmigten Anträge obliegt alleine dem Rektorat.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Anträgen:
- Kurzantrag: Dieser enthält strukturierte Vorüberlegungen für ein Forschungsprojekt. Es können 1-2 Werteinheiten für das darauf folgende Semester genehmigt werden, die für die Ausarbeitung eines Vollantrages dienen. Es wird generell empfohlen, vor einem Vollantrag einen Kurzantrag einzureichen.
- Vollantrag: Dieser enthält eine Projektübersicht, eine inhaltliche Projektbeschreibung, einen Arbeitsplan und eine Projektkalkulation.
Die Anträge sind entsprechend der formalen Vorgaben mit den Antragsformularen zu erstellen und an den/die Vorsitzende/n des Forschungsausschusses zu mailen.
Ein eingereichtes Projekt kann frühestens im auf die Genehmigung folgenden Semester beginnen.
Bei genehmigten Vollanträgen:
Die ProjektleiterInnen verpflichten sich, am Ende jedes Semesters einen formlosen Zwischenbericht (Arbeitsbericht, Richtwert 1-2 Seiten) und zu Projektschluss einen Endbericht zu verfassen, der dem Forschungsausschuss zu übermitteln ist. Ebenso muss jedes Forschungsprojekt mindestens ein Mal KPH-intern präsentiert werden. (z.B. bei „Forschung hautnah“)
Für die Forschungswebseite wird von den ProjektleiterInnen eine Kurzbeschreibung (Abstract) zur Verfügung gestellt.
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Kurzantrag (242 KB)
Vollantrag (524 KB)
Ausfüllhilfe (125 KB)

