Das Kompetenzzentrum Menschenrechtspädagogik an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule in Wien/Krems macht die Menschenrechte zum Thema, weil diese tief mit der biblischen Überlieferung und mit der durch sie stimulierten Aufklärung verbunden sind.
Die Menschenrechte, die vor 60 Jahren von der UNO deklariert wurden, hängen mit der Geschichte der Auslöschung des (mittel-)europäischen Judentums zusammen und sind aus diesem Schock geboren. Daher haben die Menschenrechte eine wichtige Funktion, die sowohl gesellschaftlich wie pädagogisch und religiös hoch bedeutsam ist: Sie verneinen alle Vorgänge und Handlungen, durch die Menschen bloßgestellt, ihrer Würde beraubt, ihrer Freiheit und schließlich ihres Lebens verlustig werden.
Die Menschenrechte zeichnet ein universaler Anspruch aus: Unabhängig von allen kulturellen, religiösen und individuellen Unterschieden verteidigen sie das Recht jedes Menschen auf sein Menschsein und die mit ihm verbundenen Hoffnungen, Aufgaben und Entfaltungsmöglichkeiten. Dieser universale Anspruch ist daher auch stets parteiisch, weil er wirksam wird, wo die Menschenrechte bestritten werden.
Nicht anders versteht sich biblischer Glaube, der durch sein Bekenntnis, dass jeder Mensch Geschöpf des einen Gottes ist, die Idee der grundlegend gleichen Würde der Menschen in die Welt gebracht hat. Die Universalität dieses Bekenntnisses zum einen Schöpfer wurde stets parteiisch, wenn sich Götzen und deren Agenten erhoben, die dieses Bekenntnis und mit ihm die Würde von Menschen zerstören wollten. In der prophetischen Tradition, die sich im Christentum weiterschreibt, läuft der Kampf für das Lebensrecht aller Menschen ab und wird Gott der Schöpfer als Erlöser beschworen und mit ihm lebenswerte Gegenwart und Zukunft der Menschen.
Diese Form kennzeichnet auch pädagogisches Handeln. Es dient jedem Menschen und verteidigt sein Menschsein und fördert es in allen relevanten Bereichen. Daher hat eine an den Menschenrechten orientierte Pädagogik auch einen anderen Zugang zum Menschen, als er in unserer an mitunter unmenschlicher Leistung und Ausbeutung ausgerichteten Zeit gefordert wird: In ihr geht es wohl um die Chancenentwicklung und Chancenverteidigung derer, die bereit sind, sich zu entfalten, und gewiss auch derer, die am vorgegebenen Tempo von Bildung und Berufsansprüchen scheitern. Pädagogik wird hier parteiisch werden, um das Menschsein derer zu verteidigen und zu erhalten, die andere Zugänge zur gesellschaftlichen und beruflichen Welt finden.
Damit wird auch die Lehrperson zu einer Zentralfigur einer humanen Gesellschaft, die nach Möglichkeit die grundlegenden humanen Haltungen der Menschenrechte und der in ihnen wirksamen biblischen Gottestraditionen repräsentiert, verteidigt und schützt, aber auch weiter entwickelt und lebensweltlich konkretisiert. Die Ausbildung ebenso wie die Fort- und Weiterbildung an der KPH haben daher danach zu trachten, zentrale Kompetenzen anzuvisieren, die eine entsprechende Qualifikation zur Menschenrechtsbildung im Speziellen und eine menschenrechtlich orientierte pädagogische Tätigkeit im Allgemeinen ermöglichen.
Diese Bemühungen der KPH reihen sich als Baustein ein in das von der UN-Generalversammlung am 10. Dez. 2004 zum Abschluss der UN-Dekade für Menschenrechtsbildung 1995-2004 verabschiedete „Weltprogramm für Menschenrechtsbildung 2005-2015“. Sie beziehen sich daher auch auf die von der UNO anvisierten Ziele und Grundkonzepte einer erfolgreichen Menschenrechtspädagogik. Nicht zuletzt soll damit auch das Menschenrecht auf Menschenrechtsbildung (AEMR, Art. 26) befördert und realisiert werden.
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