Immatrikulation bezeichnet die Aufnahme in eine Hochschule/Universität.
Zu Beginn des Studiums erhält jede/r StudentIn laut §53 Hochschulgesetz 2005 eine eigene Immatrikulationsnummer.
Sie ist folgendermaßen aufgebaut: z. B. n0994123 (n = Hochschulkennbuchstabe, 09 = Jahr der ersten Anmeldung, 94 = Hochschulkennzahl, 123 = fortlaufende Nummer)
Sollte bereits ein abgeschlossenes Studium an einer Pädagogischen Hochschule (Pädag. Akademie) bzw. Universität vorliegen, so ist die erste erworbene Matrikelnummer gültig und unbedingt anzugeben.
Folgende Dokumente (Original und Kopie) sind bei der Immatrikulation vorzulegen:
1. Dokumente für das Erststudium
Lehramt für Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie PTS
- Foto
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- evtl. Heirats-/Scheidungsurkunde
- Reife-, Berufsreife-, fachbezogenes Studienberechtigungsprüfungszeugnis
- evtl. Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines
akad. Grades/Titels - ärztliche Bestätigung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
2. Dokumente für aufbauende Studien
zusätzliches Lehramt bzw. zusätzliche Lehrbefähigung
- Foto
- Geburtsurkunde
- evtl. Heirats-, Scheidungsurkunde
- evtl. Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines
akadem. Grades/Titels - Diplom- oder Lehramtsprüfungszeugnis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reife-, Berufsreife-, fachbezogenes Studienberechtigungsprüfungszeugnis
- Strafregisterbescheiningung (sofern kein aufrechtes LehrerInnendienstverhältnis besteht)
